Der OrgL ist zuständig und verantwortlich für die gesamte organisatorische Abwicklung der Bewältigung von Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter, Erkrankter und/oder sonstiger Betroffener – in Zusammenarbeit mit dem LNA bilden sie die Abschnittsleitung Gesundheit (ALG).
Am Schadensort kann bzw. muss eine ALG gebildet werden. Der ALG sind alle am Schadensort tätigen Ärzte, das Personal des Rettungsdienstes, die RLS / ILS, die Einheiten des Sanitäts-, Betreuungs- und Verpflegungsdienstes, Helfer der PSNV (KIT, NFSS; NFNS usw.), der ZELK sowie der gemeinsamen Auskunftsstelle unterstellt. Die Abwicklung einzelner Einsätze nach dem RettDG durch die RLS / ILS bleibt hiervon unberührt.
Haben Sie Fragen, dann schreiben Sie eine E-Mail an sprecher@org-leiter.de